Analyse @SchmidtLev's tweets
@SchmidtLev
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"dass auch die bloße Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Vereinigung im Zeitraum d letzten 5Jahre vor Erlass des Widerrufsbescheides...zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht." Nachweise über individuelle verfassungsfeindliche Betätigung brauchts nicht.