Analyse @ErStaatLich's tweets
@ErStaatLich
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Guten Morgen @TwitterDE. Gemäß § 3 II Nr.5 NetzDG ist der Beschwerdeführer über den "Erfolg" oder auch die "Ablehung" der Meldung zu informieren. Das geschieht nicht! Ich denke, dass das für die Behörden interessant ist, oder was meinen Sie dazu?